Rechts abbiegen verboten, aber dann ist fahren trotzdem erlaubt

IST-ANALYSE

Landkreis: Regionalverband Saarbrücken

Aus der Rotenbergstraße kommend darf man nur nach links auf die Nauwieserstraße abbiegen. Man dürfte aber nach rechts entgegen der Einbahnstraße fahren, wenn man dorthin käme.

Lösungsvorschlag

SOLL-KONZEPT

Soll das wirklich so?

Das fiese an dieser Stelle, gegenüber zahlreichen ähnlich unsinnig beschilderten Kreuzungen: hier könnte das wirklich so gemeint sein!

Die Rotenbergstraße ist hier links verschwenkt, damit PKW nicht geradeaus weiterfahren können. Es kann durchaus sein, dass auch Fahrräder wirklich nicht nach rechts um die scharfe Ecke abbiegen sollen.

Die Lösung kann nun also auf zwei Arten erfolgen: entweder wird diese Beschilderung korrigiert, damit Fahrräder nach rechts abbiegen dürfen. Oder es werden alle anderen ähnlichen Fehler korrigiert, damit diese Beschilderung eindeutig verständlich wird.

Nauwieserstraße 56, 66111 Saarbrücken, Deutschland