Widersprüchliche Beschilderung zwingt zum Regelbruch

IST-ANALYSE

Landkreis: Regionalverband Saarbrücken

Die obere Lauerfahrt ist zwischen Bismarckstraße und Mainzer Straße eine Einbahnstraße, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben ist. Allerdings ist die Kreuzung Obere Lauerfahrt / Bismarckstraße nur für Kfz beschildert, denn man muss hier abbiegen - geradeaus zu fahren, in die freigegebene Einbahnstraße, ist verboten. Natürlich ist klar, was gemeint ist: Dass man mit dem Fahrrad auch geradeaus fahren darf. Aber dann wäre es schön, hier eine eindeutige Regelung zu haben, die nicht zum Regelbruch zwingt.

Lösungsvorschlag

SOLL-KONZEPT

Lichtet den Schilderwald!

Die Situation ist durch die beiden Einfahrt verboten-Schilder für Kfz klar geregelt. Das Schild zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung - rechts - kann einfach entfernt werden.

Obere Lauerfahrt 10, Saarbrücken, Deutschland