Widersprüchliche Beschilderung zwingt zum Regelbruch
IST-ANALYSE
Kategorie(n): Das 'Blauer-Pfeil-Problem', Radinfrastruktur
Landkreis: Regionalverband Saarbrücken
Die obere Lauerfahrt ist zwischen Bismarckstraße und Mainzer Straße eine Einbahnstraße, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben ist. Allerdings ist die Kreuzung Obere Lauerfahrt / Bismarckstraße nur für Kfz beschildert, denn man muss hier abbiegen - geradeaus zu fahren, in die freigegebene Einbahnstraße, ist verboten. Natürlich ist klar, was gemeint ist: Dass man mit dem Fahrrad auch geradeaus fahren darf. Aber dann wäre es schön, hier eine eindeutige Regelung zu haben, die nicht zum Regelbruch zwingt.
Lösungsvorschlag
SOLL-KONZEPT
Lichtet den Schilderwald!
Die Situation ist durch die beiden Einfahrt verboten-Schilder für Kfz klar geregelt. Das Schild zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung - rechts - kann einfach entfernt werden.