Das ‚Blauer-Pfeil-Problem‘ in der Saarbrücker Innenstadt
Saarbrücken hat viele Teile der Innenstadt und der anliegenden Stadtteile für durchfahrenden Verkehr eingeschränkt. Eines der Mittel dazu sind Einbahnstraßen, die beispielsweise in der Fahrradzone Nauwieser Viertel so angeordnet sind, dass man sie mit dem Auto nicht mehr von einem Ende zum anderen durchfahren kann – der Durchgangsverkehr verschwindet komplett. Zugleich sind diese aber für Fahrräder auch in Gegenrichtung freigegeben, sodaß man sich mit Fahrrad frei bewegen kann.
Beispiel: Obere Lauerfahrt
In den umliegenden Kreuzungen, vereinzelt sogar in Stadtrandbereichen, sind Einbahnstraßen auch häufig für Fahrradverkehr freigegeben. Hier sind aber häufig die Kreuzungen am Ende der Einbahnstraße so beschildert, dass man mit einem Fahrrad gar nicht einbiegen darf!
Wenn man sich darüber hinwegsetzt, ist das Durchfahren aber wieder gestattet. Ein Beispiel ist die Kreuzung Bismarckstraße und Obere Lauerfahrt, hier grafisch dargestellt.
Aus südlicher Richtung die Obere Lauerfahrt entlangfahrend darf man die Bismarckstraße nicht kreuzen, mit keinem Fahrzeug. Der blaue Pfeil (Zeichen 209 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“) verbietet dies. Der violett eingezeichnete Weg, der vermutlich auch so vorgesehen war, ist somit versperrt.
Intuitiv ist aber klar, was hier gemeint ist: Man darf mit dem Fahrrad in beiden Richtungen durch die Einbahnstraße nördlich der Bismarckstraße. Mit einem Auto hingegen darf man das nicht, und daher bekommt man den Hinweis, dass man hier nicht in die Einbahnstraße fahren dürfe. Alleine: die blauen Pfeile (Zeichen 209-214) sind kein Hinweis, sondern verbindlich – auch für Fahrräder. Auch die dürfen hier nicht geradeaus.
Die einzige Möglichkeit, um die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, wäre also, vor der Kreuzung abzusteigen, in die Einbahnstraße zu Fuß zu gehen, und dort die Fahrt mit dem Fahrrad erneut zu beginnen. Aber so ist das doch bestimmt nicht gemeint?
Ach was! Das ist doch eine Petitesse, oder?
Wieso ist das also so schlimm?
- Die Intention und die Beschilderung laufen gegeneinander. Die tatsächliche Intention ist nicht mehr erkennbar, zwischen einer ungewollten Unklarheit und einem gewollten Verbot (etwa an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße und Försterstraße, wo die stark befahrene Richard-Wagner-Straße überquert werden müsste), kann nicht unterschieden werden.
- Bei einem (schweren) Unfall wird nach der Schuld gefragt, und obwohl der Fahrradverkehr eigentlich funktioniert hat wie mutmaßlich intendiert, steht auf einmal eine ungerechtfertigte (Teil-) Schuld im Raum.
- Wir Menschen lernen ständig neues dazu. Bei solchen Kreuzungen lernen wir: Sich auf dem Fahrrad falsch zu verhalten ist in Ordnung, das darf man ruhig mal machen. Und kurz darauf heißt es dann: Die Radfahrer halten sich nie an Regeln — ja, aber wenn sie es denn nunmal so lernen?!