Einbahnstraße ist freigegeben aber nur schwer erreichbar.

IST-ANALYSE

Landkreis: Regionalverband Saarbrücken

Die Bleichstraße muss man laut Beschilderung in südlicher Richtung geradeaus befahren. Mit dem Fahrrad könnte man aber auch links durch das Neugäßchen fahren, da die Einbahnstraße freigegeben ist. Abbiegen ist jedoch nicht erlaubt.
Auch ohne blaues Zeichen wäre die Beschilderung durch zwei einmündende Einbahnstraßen (Gerberstraße und Neugäßchen) eigentlich schon eindeutig.

Lösungsvorschlag

SOLL-KONZEPT

Eine dedizierte Fahrradabbiegespur mitten auf der Bleichstraße

Um deutlich zu machen, dass Radfahrende dort abbiegen und entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, wäre eine klar markierte Abbiegespur mit eindeutiger Beschilderung nötig. Das blaue Zeichen "Fahrtrichtung geradeaus" ist unnötig.

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